Zuschuss zum Hausnotruf

Einen Zuschuss zum Hausnotruf können Personen erhalten, die einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben und zu Hause wohnen. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse übernommen, wenn der Hausnotruf als notwendig erachtet wird, um die Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Einrichtung des Hausnotrufs sowie eine monatliche Pauschale für dessen Betrieb. Voraussetzung ist, dass der Hausnotruf erforderlich ist, weil die Person aufgrund ihres Pflegebedarfs in Notsituationen auf schnelle Hilfe angewiesen ist und alleine lebt oder für längere Zeit alleine gelassen wird.

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